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Berlin: (hib/VER) Das Umverteilungsvolumen des Lastenausgleichs der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung ist „deutlich angestiegen“, informiert die Regierung den Bundestag in einer Unterrichtung (17/11921). „Betrug das Volumen des früheren Lastenausgleichs im Jahr 2007, dem letzten Jahr vor der Neugestaltung, rund 564 Millionen Euro, ist innerhalb der letzten vier Jahre bereits eine deutliche Steigerung auf rund 726 Millionen Euro, d.h. um fast 30 Prozent erfolgt“, heißt es in der Vorlage. Die gemeinsame Tragung der Rentenlast durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung 2008 eingeführt. Anders als zuvor liegt diesen Verfahren die Konzeption einer Lastenverteilung zugrunde.
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