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Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will die Bevölkerung besser vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder schützen. Dafür hat sie eine neue Verordnung (17/12372) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren in den Bundestag eingebracht. Die bisher geltende Verordnung über elektromagnetische Felder im Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem 26.BIMSchV, aus dem Jahr 1997 bleibt hinter den Empfehlungen des Europäischen Rates (1999/519/EG) zurück, schreibt die Regierung, und soll daher an die neuesten wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden.
Die jetzigen Vorschriften beschränken sich auf gewerblich betriebene Funkanlagen. In Zukunft sollen auch private und hoheitlich betriebene Funkanlagen neu geregelt werden. Ebenfalls neu festgelegt werden auch die Vorschriften für den Bereich der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Dieser Übertragungstechnologie wird zukünftig beim Ausbau der Stromnetze eine größere Bedeutung zukommen. In die Verordnung eingearbeitet wurden auch die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP), die ihre Grenzwertempfehlung im Jahr 2010 neu überarbeitet hat. Zudem kommen neue Vorschriften für Niederfrequenz und Gleichstromanlagen hinzu und werden besser mit dem 26. Bundes-Immissionsschutzgesetz verzahnt.
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