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Berlin: (hib/VER) In der Europäischen Union sollen das Verbraucherschutzniveau erhöht sowie der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern verbessert werden. Dies sieht eine EU-Verbraucherrechterichtlinie vor, welche die Bundesregierung nun in deutsches Recht (17/12637) umsetzen will. „Durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt, von denen Unternehmer und Verbraucher betroffen sind, beseitigt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Außerdem soll die Richtlinie dazu dienen, "Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz zu beseitigen und Regelungslücken zu schließen".
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