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Berlin: (hib/AHE) Der nationale Bericht im Vorfeld der Anhörung Deutschlands im Rahmen der Universellen Staatenüberprüfung ist Anlass für eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (17/12756). Bei der Universellen Staatenüberprüfung (Universal Periodic Review, UPR) überprüft laut Fragestellern der UN-Menschenrechtsrat die Lage der Menschenrechte eines jeden UN-Mitgliedstaates im Abstand von vier Jahren. Die Abgeordneten fragen unter anderem, wie die Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem ersten UPR im Jahre 2009 beteiligt wurde und warum die Bundesregierung entgegen einer UPR-Empfehlung das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte „bislang weder unterzeichnet noch ratifiziert hat“.
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