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Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters“ (17/12163) einstimmig angenommen. Ein zentrales Anliegen dieser Regierungsinitiative ist es, dem leiblichen Vater „ein Recht auf Umgang mit dem Kind“ zu gewähren, „wenn der Umgang dem Kindeswohl dient“. Ausschlaggebend dafür soll ein „nachhaltiges Interesse“ sein, das der leibliche Vater an dem Kind zeigen müsse.
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