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Berlin: (hib/HLE) Bereits die Einführung der personenungebundenen Spielerkarte leistet nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit Geldspielgeräten. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/13014) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12916) weiter schreibt, gibt es vor Ausgabe der Karte eine Alterskontrolle. Außerdem sei das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geldspielgeräte erschwert. Die Entwicklung einer personengebundenen Spielerkarte werde weiterverfolgt, sei aber ein „mittelfristiges Projekt“.
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