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Berlin: (hib/AHE) Der Gouverneursrat der Internationalen Finanz-Corporation (IFC), deren Gründungsmitglied die Bundesrepublik Deutschland ist, hat Änderungen des IFC-Abkommens gebilligt. Sie betreffen eine selektive Kapitalerhöhung von 200 Millionen US-Dollar und eine Aufstockung der Basisstimmrechte der IFC, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (17/12953). Mit dem Gesetz sollen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden.
Durch die Änderungen des Abkommens werde das Stimmgewicht von Entwicklungs- und Schwellenländern angehoben, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Das Kernmandat der IFC bleibe davon unberührt. Der Entwurf sieht zudem vor, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte künftige Änderungen des IFC-Abkommens durch Rechtsverordnung in deutsches Recht umzusetzen. „Durch die rechtzeitige Unterrichtung des Bundestages vor geplanten Änderungen wird sichergestellt, dass das Parlament sich zu den geplanten Änderungen äußern und darauf Einfluss nehmen kann“, schreibt die Bundesregierung.
Der Bundesrat hat laut Vorlage am 22. März 2013 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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