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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat eine neue gesetzliche Grundlage für die Finanzberatung beschlossen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte der Ausschuss am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295) zu, nachdem die Koalition zuvor einige Präzisierungen vorgenommen hatte. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen gegen den ihrer Ansicht nach unzureichenden Gesetzentwurf. Der Entwurf sieht zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung mit dem Begriff Honorar-Anlageberatung die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vor.
Bisher finde die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung statt, hatte die Regierung ihre Initiative begründet. Dabei werde die Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhalte. „Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst“, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf, mit dem sie „mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung“ schaffen will.
Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken. Daneben wird es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis haben muss.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit dem Entwurf würden Lehren aus der Finanzkrise gezogen, und es werde ein Signal gesetzt. Es handele sich aber um einen ersten Schritt zur Stärkung der Honorarberatung gegen die derzeit überwiegende Provisionsberatung. Die Honorarberatung müsse „auf Augenhöhe“ mit der Provisionsberatung gebracht werden. Um eine Vernichtung der Provisionsberatung gehe es auf keinen Fall.
Zwar trat auch die SPD-Fraktion dafür ein, die Honorarberatung „auf Augenhöhe“ mit der Provisionsberatung zu bringen, doch bezeichnete ein Sprecher der Fraktion den Gesetzentwurf als dafür ungeeignet. Der Honorarberater werde weiterhin nur ein Schattendasein führen, unter anderem deshalb, weil es keine genaue Abgrenzung des Berufsbildes gebe. Auch die Linksfraktion sah den Honorarberater nicht ausreichend gestärkt und vermisste ebenso wie die SPD-Fraktion ein klares Berufsbild. Ein Sprecher der Linksfraktion verlangte, provisionsgestützte Vermittler von Finanzanlagen sollten sich nicht mehr Berater nennen dürfen. Schließlich forderte er die Einführung eines Finanz-TÜV, damit schädliche Produkte erst gar nicht zugelassen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der Koalition vor, nicht vom Verbraucher her zu denken. Das Problem der Falschberatung durch Fehlanreize löse der Gesetzentwurf nicht. Da es außerdem keine Gebührenordnung für die Honorarberatung gebe, werde diese Form der Beratung unattraktiv bleiben.
Ein Sprecher der FDP-Fraktion betonte, sicher sei das Endziel mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht worden. Aber das, was derzeit möglich sei, habe die Koalition gemacht, sagte der Sprecher und erinnerte daran, dass die Europäische Union eine Regelung zur Beratung vorbereite. Deshalb sei auch die Versicherungsberatung nicht in den Gesetzentwurf einbezogen worden. Mit dem Gesetzentwurf werde die Honorarberatung etwas nach vorne rücken. Wichtig sei aber, dass die Wahlfreiheit bei Beratungen erhalten bleibe, forderte die FDP-Fraktion.
Mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt wurde ein Antrag der SPD-Fraktion (17/8182). Darin wird gefordert, zur Stärkung des Verbraucherschutzes einen formalisierten Sachkundenachweis und eine Fortbildungspflicht für Vermittler von Finanzprodukten einzuführen. Des Weiteren soll Honorarberatern vorgeschrieben werden, eine Berufshaftpflichtversichrung abzuschließen.
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