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Berlin: (hib/MIK) Die geplante Reform der Flensburger Punktekartei hat eine weitere Hürde genommen. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stimmte am Mittwochmorgen mit großer Mehrheit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12636) in geänderter Fassung zu. Bei Enthaltung der drei Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP dafür.
Mit dem Gesetzentwurf soll das Punktesystem einfacher und transparenter werden. Deshalb soll es künftig nur noch drei Kategorien geben: ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug, und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug. Weg sein soll der Führerschein auch, wenn acht Punkte angesammelt wurden.
Mehr Transparenz will die Regierung durch Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen erreichen. Statt dessen sollen künftig feste Tilgungsfristen für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die Tilgungsfristen gelten. Somit soll jeder Verstoß für sich verjähren. Die bisherige Tilgungshemmung, nach der ein neuer Eintrag automatisch die Tilgungsfrist des alten verlängert, soll wegfallen. Außerdem soll es Fahreignungsseminare geben, die das bisherige Aufbauseminar für Punktetäter ablösen sollen. Die Teilnahme soll ab sechs Punkte verpflichtend sein.
In einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag der Koalition wurde unter anderem festgelegt, dass bei freiwilliger Teilnahme an den Fahreignungsseminaren zwei Punkte vom Konto gestrichen werden können. Außerdem wurde die Verjährungsfrist von zwei auf 2,5 Jahre erhöht.
Die Abgeordneten aller Fraktionen waren sich einig, dass derzeitige Punktesystem reformiert werden müsse. Das derzeitige System werde nur wenig akzeptiert, da es weitestgehend undurchschaubar sei. Die Oppositionsfraktionen begründeten ihre Enthaltung vor allem damit, dass der Änderungsantrag kurzfristig von der Koalition vorgelegt worden sei.
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