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Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat sich für eine rasche Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz ausgesprochen. Der entsprechende Gesetzentwurf zu Ratifizierung könne dem Parlament aber aufgrund der Bundestagswahl und dem damit geltenden Grundsatz der Diskontinuität - wonach Gesetze, die in der Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden konnten, dem neuen Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden - aber erst nach dem 22. September zugeleitet werden. In einer Antwort (17/12976) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12799) erklärt die Regierung, dass die Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode, die von 2013 bis 2020 angesetzt ist, „so schnell wie möglich“ durchgeführt werden“ solle.
Die Arbeiten für das entsprechende Gesetz hätten bereits begonnen. Dafür müsse aber noch die Entscheidung der EU und ihrer Mitgliedstaaten abgewartet werden. Die Regierung schreibt dazu weiter, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet hätten, im Vergleich zu 1990 nur noch 80 Prozent der Treibhausgasemissionen zu emittieren. Die EU hat in Kyoto erklärt, ihre Verpflichtungen gemeinsam erfüllen zu wollen. Es sei aber möglich, dass einzelne Mitgliedstaaten eine geringere Verpflichtung als 80 Prozent übernähmen.
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