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Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr wird bis zum Jahr 2014 insgesamt 30 sogenannte Regionale Sicherungs- und Unterstützungskompanien in Dienst stellen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13052) mit. Aufgestellt würden diese Kräfte für militärische Wach- und Sicherungsaufgaben. Zudem sollen die Angehörigen der Kompanien „die Funktion als zivil-militärische Mittler und Multiplikatoren gegenüber den zivilen Stellen und Akteuren“ in den jeweiligen Regionen ihrer Standorte wahren, heißt es in der Antwort. Eingesetzt werden könnten die Sicherungs- und Unterstützungskompanien im Inland gemäß des Grundgesetzes wie alle Kräfte der Bundeswehr aber auch im Fall von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen oder zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand des Bundes oder der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Weitere Aufgaben lägen in der Unterstützung der Landeskommandos bei der Personalwerbung und der Öffentlichkeitsarbeit. Nach Angaben der Regierung mache eine derzeit zwar „weniger wahrscheinliche, aber mittel- und langfristig nicht auszuschließende Veränderung der sicherheitspolitischen Lage“ eine „umfassende Sicherheitsvorsorge“ notwendig. Der „nicht auszuschließende Eintritt des Bündnis- beziehungsweise Landesverteidigung“ erfordere dafür eine „erhöhte Aufwuchsfähigkeit“. Die laufenden jährlichen Kosten für die 30 Kompanien ab 2015 beziffert die Regierung auf rund 1,86 Millionen Euro für Wehrsold, Verpflegung und Unterkünfte.
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