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Berlin: (hib/KOS) Eine effektive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität fordert die SPD. In einem Antrag (17/13087) werden dazu im Detail zahlreiche konkrete Vorschläge gemacht. U. a. verlangt die Fraktion eine Verschärfung des Tatbestands der Geldwäsche. Der Antrag plädiert auch für die Einrichtung eines bundesweiten elektronischen „Korruptionsregisters“. Korruption im Gesundheitswesen müsse generell unter Strafe gestellt werden, weshalb ein neuer und eigenständiger Straftatbestand gegen Korruption diesem Sektor zu schaffen sei. Eine solche Regelung solle einerseits Patienten vor medizinisch nicht begründeten Behandlungen bewahren und andererseits verhindern, dass „ehrliche Leistungserbringer“ im Wettbewerb Nachteile wegen Bestechung und Bestechlichkeit haben. Zur besseren Bekämpfung von Wirtschaftsspionage soll nach dem Willen der SPD der Einsatz des Bundesnachrichtendienstes sowie des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Länderebene geprüft werden. Untersucht werden müsse, ob für Unternehmen, die Opfer von Wirtschaftsspionage geworden sind, eine Meldepflicht gelten soll.
Der Antrag richtet an die Bundesregierung den Appell, ihre im Finanzverwaltungsgesetz verankerten Befugnisse zu nutzen, „um ein bundesweit gleichmäßiges Vorgehen der Finanzbehörden gegen Steuerhinterziehung zu erreichen“. Angemahnt wird eine Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems, das „sehr missbrauchsanfällig“ sei. Aus Sicht der SPD ist das Ordnungswidrigkeitenrecht zu einer wirksamen Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität „nicht mehr zeitgemäÓ. Geprüft werden solle deshalb die Einführung eines „Unternehmensstrafrechts“, das verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen müsse. Gesetzlich zu schützen seien die „Whistleblowers“, also Leute, die Hinweise auf Wirtschaftskriminalität geben. Für diese Hinweisgeber müsse eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden.
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