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Berlin: (hib/AW) Der Kulturausschuss hat sich am Mittwoch fraktionsübergreifend kritisch zu den aktuellen Vorschläge der EU-Kommission für eine neue „Kinomitteilung“ geäußert. Die Kinomitteilung der Kommission enthält Regelungen, welche Formen der Filmförderung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union als zulässige Beihilfe genehmigt sind. Im aktuellen Entwurf der Kommission vom 30. April dieses Jahres würden den Mitgliedstaaten „jedoch Beschränkungen hinsichtlich der Gestaltung ihrer Fördersystem auferlegt, die für die nationalen Filmwirtschaften schädlich sind und daher Anlass zur Beunruhigung geben“, heißt es in einer Protokollerklärung, die die Bundestagsfraktionen in der Sitzung des Kulturausschusses gemeinsam abgaben. Weiter heißt es in der Erklärung: „Wenn zukünftig nicht mehr gewährleistet werden kann, dass nationale Fördermittel auch der eigenen nationalen Filminfrastruktur zugutekommen, droht ein erheblicher Legitimationsverlust dieser zumeist steuerfinanzierten Fördersysteme in vielen Mitgliedstaaten. Dies würde großen Schaden für die europäische Filmwirtschaft als Ganzes anrichten und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films gegenüber seiner außereuropäischen Konkurrenz erheblich schaden.“ Der Ausschuss werde sich deshalb dafür einsetzen, dass die Verwendung nationaler Waren- und Dienstleistungen bei der Produktion von Filmen weiterhin gefördert werden kann. Dies sei ein „wichtiges Instrument zum Erhalt vielfältiger regionaler Filmstandorte“.
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