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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung erreicht nach eigenen Angaben ihr Ziel, „die Bürokratiekosten der Wirtschaft um netto 25 Prozent zu senken“. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/13589) hervor. Danach hatte es sich die Regierung im Jahr 2007 zur Aufgabe gemacht, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis Ende 2011 um ein Viertel zu senken. Ausgehend von 49,3 Milliarden Euro Bürokratiekosten im Jahr 2006 entspreche dies einer Verringerung der Kosten um 12,3 Milliarden Euro pro Jahr. Seit 2006 hätten die Bundesministerien „eine Vielzahl von Rechtsänderungen und Verfahren initiiert, um die Bürokratiekosten für die Wirtschaft zu senken“. Bis Ende 2011 habe sich die Entlastung auf zirka elf Milliarden Euro
jährlich summiert. 2012 habe die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, die die Wirtschaft um weitere rund 1,2 Milliarden Euro jährlich entlasten.
In der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zu dem Bericht wird darauf verwiesen, dass die Bundesregierung „insbesondere mit der Abschaffung der Praxisgebühr und der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes wichtige Maßnahmen zur Erreichung des 2006 festgelegten 25-Prozent-Abbauziels für Bürokratiebelastungen der Wirtschaft ergriffen habe. „Die verbleibende Lücke zur Zielerreichung wird durch die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen undUnterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) nach einer noch ausstehenden, grundlegenden Überarbeitung geschlossen“, heißt es in der Stellungnahme. Für 2012 verzeichne die Bundesregierung einen leichten Anstieg der Bürokratiekosten in einer Größenordnung von 100 Millionen Euro, „der im Sinne eines auf Dauer angelegten Netto-Abbauziels durch entsprechende Abbaumaßnahmen kompensiert werden muss“.
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