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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll in die Lage versetzt werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Dieses Ziel verfolgt ein vom Bundesrat eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich (17/14324). Darin schreiben die Länder, dass Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen anbieten beziehungsweise ihre Kunden bei diesen Modellen unterstützen würden. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zu Steuerstraftaten durch Bankmitarbeiter erfüllt. Nach geltendem Recht könne jedoch eine Erlaubnis für eine Bank nur aufgehoben werden, wenn Steuervergehen von Geschäftsleitern selbst begangen würden. „Diese Rechtslage ist insofern unbefriedigend, als gerade bei großen Instituten der Nachweis eines individuellen Verschuldens eines Geschäftsleiters sehr schwer zu führen ist“, argumentieren die Bundesländer.
Mit der Gesetzesänderung soll die BaFin bereits gegen Banken einschreiten und die Erlaubnis aufheben dürfen, wenn vertretungsberechtigte Organe oder sonstige Personen, die für das Institut verantwortlich handeln, nachhaltig Steuerstraftaten begangen oder zu Steuerstraftaten Dritter Beihilfe geleistet haben.
Die Bundesregierung entgegnet in ihrer Stellungnahme, dass die mit dem Gesetzentwurf geforderten Maßnahmen im Wesentlichen bereits nach geltender Rechtslage möglich und daher nicht erforderlich seien. „Allerdings wird die Bundesregierung prüfen, ob durch eine Verbesserung des Informationsflusses von der BaFin an die Finanzbehörden Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden kann“, heißt es in der Stellungnahme.
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