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Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (17/14404) vorgelegt. Durch eine Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sollen „die Bedingungen öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung präzisiert und langfristige Fördermöglichkeiten von tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen geschaffen werden“, fordert die Länderkammer. Die Finanzierung solle durch die „Aktivierung der durch die Beschäftigung eingesparten passiven Leistungen des Arbeitslosengeldes II“ gesichert werden. Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass es trotz steigendem Fachkräftebedarf eine Gruppe von Arbeitslosen gebe, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen werde. Dazu bedürfe es eines Angebots von öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten, mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu erhalten, zu stärken oder wiederherzustellen.
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