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Berlin: (hib/STO) Automatische Kennzeichenlesegeräte (AKLS) sind im Bundeskriminalamt (BKA) bislang nur im Ermittlungsverfahren zu Schüssen auf Autotransporter zum Einsatz gekommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/14794) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14431) hervor.
Wie die Fragesteller darin ausführen, konnte nach Angaben des BKA eine seit dem Jahr 2008 andauernde bundesweite Anschlagsserie auf Lkw am 23. Juni 2013 aufgeklärt werden. Laut BKA-Präsident Jörg Ziercke seien die Fahnder dem Tatverdächtigen mit Hilfe verdeckter automatischer Kennzeichenlesegeräte, die im Frühjahr 2013 an sieben Autobahnabschnitten eingesetzt worden seien, auf die Schliche gekommen.
Laut Bundesregierung wurden im Zeitraum vom 3. Dezember 2012 bis 23. Juni 2013 sechs automatische Kennzeichenlesegeräte mit jeweils zwei Stationen - eine Station je Fahrtrichtung - an den Autobahnen A 61 (Kreuz Meckenheim), A 4 (Kreuz Düren), A 5 (Ausfahrt Karlsruhe-Durlach), A 6 (Sinsheim) und A 3 (Einhausung Hösbach sowie Elzer Berg bei Limburg) und eine Station bei Medenbach betrieben. Bei den genannten Autobahnen habe es sich um die Schwerpunktstrecken gehandelt, auf denen Beschüsse festgestellt worden waren. Eine Datensicherung für einen konkreten Zeitraum sei lediglich bei gemeldeten Verdachtsfällen in Absprache mit der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft durch das BKA erfolgt.
Die Anzahl der insgesamt erfassten Kennzeichen ist der Antwort zufolge nicht quantifizierbar, da die Aufzeichnungen alle zehn Tage automatisch gelöscht wurden, ohne dass diese Daten zuvor zur Kenntnis genommen wurden. „Im Zuge der Ermittlungen erfolgten zwischen Februar und Mai 2013 konkret insgesamt an 14 Tagen Datensicherungen mit einem Gesamtumfang von insgesamt 3.810.438 Kennzeichen“, schreibt die Regierung weiter. Daneben seien weitere Sicherungen bei entsprechenden Verdachtsfällen erfolgt, „wobei die Daten zwischenzeitlich wieder in Absprache mit den zuständigen Staatsanwaltschaften durch das BKA gelöscht wurden, da im Zuge der weiteren Ermittlungen ein Bezug zu dem Verfahren ausgeschlossen werden konnte“. Durch die erfolgten Löschungen könne zum Gesamtumfang dieser temporär gespeicherten Daten keine Aussage getroffen werden. Zu 50 Kennzeichen seien aufgrund der kriminalistischen Bewertung die Halter ermittelt worden.
Der Einsatz der AKLS sei vom rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten geprüft gewesen und dem Landesparlament vorgetragen worden, heißt es in der Antwort weiter: „Es erfolgte keine Beanstandung der vorgeschlagenen Maßnahmen.“
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