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Berlin: (hib/STO) Um die Zahl der Maßnahmen zur Wohnraumüberwachung mit technischen Mitteln im Jahr 2012 geht es in einem als Unterrichtung (17/14835) vorgelegten Bericht der Bundesregierung. Danach sind im vergangenen Jahr im repressiven Bereich in vier Ländern sowie beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in acht Verfahren insgesamt neun Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet worden. Die einzelnen Überwachungen von insgesamt neun Privatwohnungen dauerten den Angaben zufolge zwischen zwei und 61 Kalendertagen. Zur Gefahrenabwehr haben im Berichtsjahr laut Vorlage im Zuständigkeitsbereich des Bundes keine Maßnahmen stattgefunden.
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