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Berlin: (hib/HLE) Der Schutz von Investitionen gehört bei den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Freihandelsabkommen nicht zu den „offensiven Interessen“ der Bundesregierung. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14787) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14724).
Die USA als Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gewährten EU-Investoren hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten. Andererseits hätten US-Investoren in der EU hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten vor nationalen Gerichten. Diese Position sei gegenüber der EU „wiederholt“ zum Ausdruck gebracht worden.
Weiter betont die Bundesregierung ihre Position, „dass Investor-Staat-Schiedsverfahren nur als letztes Mittel, nach Ausschöpfung des Rechtswegs vor nationalen Gerichten, eingeleitet werden können. Auch dürfen Investor-Staat Schiedsverfahren nicht auf Fragen des Marktzugangs Anwendung finden.“
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