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Berlin: (hib/AW) Die Linke hat ihre Forderung nach einer Abschaffung des Betreuungsgeldes erneuert. Ihren entsprechenden Gesetzentwurf (18/5) begründet sie mit den aus ihrer Sicht falschen bildungs- und integrationspolitischen Anreizen der familienpolitische Leistung. Das Betreuungsgeld „hält Kinder vom Bildungsangebot der Kindertagesstätte ab und verfestigt überholte Rollenvorstellungen über die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit“, argumentiert die Linksfraktion in ihrer Gesetzesbegründung. Zudem würden dadurch vor allem Frauen ermuntert, die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach einer Geburt weiter aufzuschieben. Dies konterkariere die Bemühungen von Bund und Ländern, dem Fachkräftebedarf in der Wirtschaft durch mehr erwerbstätige Frauen zu begegnen. Nach dem Willen der Linken sollen die für das Betreuungsgeld eingeplanten Haushaltsmittel für den quantitativen und qualitativen Ausbau von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren eingesetzt werden.
Der Bundestag hatte das Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro für Eltern eingeführt, die ihre Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren nicht in einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflege betreuen lassen. Es wird seit dem 1. August diesen Jahres auf Antrag ausgezahlt.
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