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Berlin: (hib/STO) „Regelungsbedarf für arbeitsrechtliche Maßnahmen bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken und Internetforen“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/117). Darin schreiben die Fragesteller, dass immer häufiger Kündigungen wegen Äußerungen von Arbeitnehmern in Internetforen oder Sozialen Netzwerken ausgesprochen würden. Wissen möchte die Fraktion unter anderem, ob die Bundesregierung Bedarf sieht, die Voraussetzungen verbindlich zu regeln, unter denen arbeitsrechtliche Maßnahmen aufgrund einer Äußerung eines Arbeitnehmers in einem sozialen Netzwerk oder einem Internetforum möglich sind.
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