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Berlin: (hib/PK) Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung wird vom GKV-Spitzenverband mit Einschränkungen positiv gesehen. Wie die Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Doris Pfeiffer, am Mittwoch im Gesundheitsausschuss sagte, führt die neue Finanzstruktur zu deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Problematisch sei allerdings die von der Regierung geplante Kürzung des Bundeszuschusses an die Krankenversicherung.
Dem Gesetzentwurf zufolge, der Ende März das Kabinett passierte, soll der Beitragssatz in der GKV ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinken, jeweils zur Hälfte getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Einkommens entfällt. Dafür können die Kassen individuelle Zusatzbeiträge erheben, die auch vom Einkommen abhängig sind. Somit werden sich die Krankenkassenbeiträge künftig unterscheiden, je nachdem, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt. Die möglichen pauschalen Aufschläge für die Versicherten fallen weg.
Pfeiffer rechnet damit, dass praktisch alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden. Konkret werde sich das Ende des Jahres herausstellen, wenn die Kassen ihre Haushalte aufstellten. Die finanzielle Lage der GKV sei zwar angesichts der hohen Reserven derzeit gut, bei den einzelnen Kassen stelle sich die Finanzlage aber auch sehr unterschiedlich dar, sagte die Vorstandschefin.
Seit diesem Jahr ist laut Pfeiffer eine Abnahme der Reserven in der GKV und im Gesundheitsfonds zu beobachten. Die Ausgaben überstiegen teilweise wieder die Einnahmen, was unter anderem mit den Prämienausschüttungen und der Kürzung des Bundeszuschusses zusammen hänge. Pfeiffer betonte. „Wir werden eine weitere Abschmelzung der Reserven sehen.“ So schlage allein der Wegfall des Sonderbeitrags von 0,9 Prozent mit rund 10,6 Milliarden Euro zu Buche.
Äußerst problematisch sei die Kürzung des Bundeszuschusses. Die Reserven seien im Moment noch komfortabel, in Zukunft müsse aber damit gerechnet werden, dass die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Über kurz oder lang reichten die Reserven nicht mehr zur Kompensation aus. Pfeiffer betonte: „Wir halten es daher für einen Fehler, den Bundeszuschuss zu kürzen.“ Der Bundeszuschuss solle in diesem Jahr um 3,5 Milliarden Euro und im nächsten Jahr um 2,5 Milliarden Euro reduziert werden. Ab 2017 werde der Zuschuss dann auf 14,5 Milliarden Euro steigen.
Pfeiffer warnte in dem Zusammenhang vor einer potenziellen „Beschleunigung von Beitragserhöhungen“ in der Zukunft, wenn die Ausgaben weiterhin stiegen. Sie forderte eine bessere Planbarkeit. So sollte der Bundeszuschuss nicht wie derzeit von der Haushaltslage abhängig gemacht werden.
Positiv zu sehen sei der Wegfall der Regelungen zum Sozialausgleich und den Prämien, wodurch viel Verwaltungsaufwand eingespart werde. Auch die geplante Gründung eines Qualitätsinstituts sei zu begrüßen. In der Selbstverwaltung kontrovers diskutiert wird laut Pfeiffer die Frage der paritätischen Finanzierung im Gesundheitssystem. Denn wenn die Ausgaben künftig stärker stiegen als die Einnahmen, müssten das laut Gesetzentwurf die Arbeitnehmer alleine tragen, während der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben sei.
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