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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die Gesundheitsleistungen für Asylbewerber reformieren. Das kündigt sie in ihrer Antwort (18/2184) auf eine Kleine Anfrage (18/1934) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. In der Antwort stellt die Bundesregierung aber auch klar, dass eine unzureichende medizinische Versorgung von Asylbewerbern nicht auf unzureichende Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zurückzuführen sei. Vielmehr würden die dort formulierten Normen das medizinische Existenzminimum von Leistungsberechtigten gewährleisten. Eine Überprüfung sei dennoch nötig, weil eine Neufassung der sogenannten „Aufnahme-Richtlinie“ der EU von 2013 dies verlange, schreibt die Regierung.
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