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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant nicht, die Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu verbessern. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/2186) auf eine Kleine Anfrage (18/2046) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Allgemeine Leistungsverbesserungen für alle wegen Alters in der Grundsicherung leistungsberechtigte Personen wären nur dann begründbar, wenn sie aus speziellen Bedarfen resultieren, die ausschließlich bei Menschen auftreten, die ein bestimmtes Lebensalter erreicht oder überschritten haben. Hierfür gebe es jedoch keine Hinweise, so die Regierung. Es bestehe für solche Schritte auch keine Notwendigkeit, weil die Regelbedarfe ohnehin alle fünf Jahre neu ermittelt werden, heißt es in der Antwort.
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