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Berlin: (hib/STO) Um die „Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung von Soldaten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2247). Darin verweist die Fraktion darauf, dass unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht „für jede und jeden“ des Recht bestehen bleibe, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheide das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag.
Weiter heißt es in der Vorlage, der „veränderte Auftrag der Bundeswehr, an einer wachsenden Zahl von Kampfeinsätzen im Ausland teilzunehmen“, stelle für viele Soldaten „den ausschlaggebenden Grund dar, den Kriegsdienst zu verweigern“. Wie die Abgeordneten ausführen, ist nach ihrer Ansicht „die Anerkennungspraxis des BAFzA durch ein restriktives Vorgehen gekennzeichnet“. Dies gelte „sowohl für die in etlichen Fällen langen Bearbeitungszeiten“ als auch „hinsichtlich der rückläufigen Anerkennungsquoten“. Presseberichten zufolge solle „allein vom ersten bis zum vierten Quartal 2013 die Anerkennungsquote von 83 Prozent auf unter 40 Prozent gesunken sein“.
Wissen will die Fraktion, wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV-Anträge) seit Aussetzung der Wehrpflicht von Soldaten gestellt wurden. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele der seit Aussetzung der Wehrpflicht gestellten KDV-Anträge anerkannt und wie viele abgelehnt wurden.
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