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Berlin: (hib/STO) „Konsequenzen aus dem Dogan-Urteil des Europäischen Gerichtshofs“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2328). Wie die Abgeordneten darin schreiben, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 10. Juli 2014 in der Rechtssache Dogan (C-138/13) entschieden, „dass die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung der Sprachnachweise im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs eine verbotene Verschlechterung nach dem EWG-Türkei-Assoziationsrecht darstellt“. Wissen will die Fraktion unter anderem, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Dogan-Urteil des EuGH bislang gezogen hat beziehungsweise zu ziehen beabsichtigt.
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