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Berlin: (hib/SCR) Kenntnisse über die mögliche Überwachung von Journalisten durch deutsche Nachrichtendienste sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/2384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2287). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob nach Erkenntnissen der Bundesregierung die „mutmaßliche Überwachung von Journalistinnen und Journalisten auch außerhalb Niedersachsens“ Gegenstand auf Treffen von Innenministern und Amtsleitungen der Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes war. Hintergrund ist die 2013 bekanntgewordene Speicherung von Daten über Journalisten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz. Laut Bundesregierung war die mutmaßliche Überwachung von Journalisten zumindest nach Beschlussniederschrift der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder dort kein Thema. Bezüglich der Tagungen der Leiterinnen und Leiter der Verfassungsschutzbehörden gibt die Bundesregierung keine Informationen an die Öffentlichkeit. Die Protokolle der Tagungen seien als Verschlussache eingestuft worden. Auf diese Dokumente bezogene Antworten sind daher nur von Befugten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar.
Die Fragesteller zielten zudem auf technische Details der Speicherung von Daten im Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz (NADIS WN) in Hinblick auf Journalisten ab. Damit greifen die Abgeordneten eine frühere Antwort der Bundesregierung (18/1386) auf, in der es um die statistische Erfassung von Berufsgruppen innerhalb der nachrichtendienstlichen Datensätze ging. Die Bundesregierung hatte damals mitgeteilt, dass weder im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), noch beim Bundesnachrichtendienst eine solche Auswertung erfolge. In der jüngsten Antwort schreibt die Regierung, dass im NADIS WN zu jeder gespeicherten Person auch eine Berufsbezeichnung eingegeben werden könne. Es handle sich aber nicht um eine „Pflichtangabe“. Entsprechend sei es in dem System auch möglich, nach Berufsbezeichnungen zu recherchieren. Im Gegensatz zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages beziehungsweise des Europäischen Parlaments werde bei Angehörigen „geschützter Berufsgruppen“, wie zum Beispiel Journalisten oder Rechtsanwälten, kein besonderes Kennzeichen mitgespeichert, das im Falle einer Recherche zu einer automatischen Benachrichtigung des Datenschutzbeauftragen des BfV führt.
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