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Berlin: (hib/PK) Mit den Auswirkungen der Reform der Bedarfsplanung auf die psychotherapeutische Versorgung befasst sich eine Kleine Anfrage (18/2389) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom April 2014 solle die geplante Verbesserung der Versorgung durch niedergelassene Psychotherapeuten teilweise wieder zurückgenommen werden.
Der Beschluss sehe vor, „im Rahmen der Bedarfsplanung Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) regelhaft und pauschal auf die Arztgruppe der Psychotherapeuten anzurechnen“. Demnach solle eine PIA pauschal wie ein halber Vertragspsychotherapeutensitz behandelt werden. Experten befürchteten nun, dass mit den PIA die mögliche Anzahl zugelassener psychotherapeutischer Praxen verringert werde. Dies sei nach Ansicht der Fachleute problematisch, weil die Ambulanzen keine Psychotherapie im Sinne der Berufsrichtlinie erbrächten.
Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung wissen, wie die neuen Zulassungszahlen zu der politischen Absicht passen, die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland zu verbessern.
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