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Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung soll die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/2618). Das DIMR wurde laut der Fraktion im Dezember 2000 durch einen interfraktionellen Beschluss des Bundestages ins Leben gerufen. Seit März 2001 habe es nun schon äußerst erfolgreich für den Schutz der Menschenrechte in und durch Deutschland gearbeitet. Thematische Schwerpunkte dabei seien beispielsweise der Schutz vor Diskriminierung, wirtschaftliche Menschenrechte und Rechte von Flüchtlingen. Seit seiner Gründung fehle dem DIMR allerdings eine gesetzliche Grundlage, schreiben die Antragssteller. Eine solche jedoch sei nach den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen Voraussetzung für die Akkreditierung nationaler Institutionen zur Förderung der Menschenrechte. Die Pariser Prinzipien verlangten ein klar festgelegtes Mandat „mit Verfassungs- oder Gesetzesrang“, was das DIMR bis heute nicht habe. Deshalb drohe dem DIMR der Verlust des für nationale Menschenrechtsinstitute höchstmöglichen A-Status. Das Institut laufe Gefahr, einen großen Reputationsverlust zu erleiden, und zudem maßgebliche Beteiligungsrechte im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu verlieren, schreiben die Abgeordneten.
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