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Berlin: (hib/MIK) In Deutschland soll der europäische elektronische Mautdienst eingeführt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2656) stimmte am Mittwoch Morgen der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit den Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung zu. In dem mit der selben Mehrheit beschlossenen Änderungsantrag wurde festgelegt, dass der Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist.
Mit diesem Änderungsgesetz soll die Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und die Entscheidung 2009/750/EG der Kommission über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten umgesetzt werden. Danach soll in der Europäischen Union ein europäisches elektronisches Mautsystem (Mautdienst) eingeführt werden.
Derzeit gibt es in Europa eine viele verschiedene mautpflichtige Streckennetze und Mautsysteme, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, müsse bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Der Mautdienst solle die Entrichtung von Mautgebühren auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen und mit nur einem Fahrzeuggerät in der Europäischen Union ermöglichen.
Die Abgeordneten aller Fraktionen hielten den europäischen elektronischen Mautdienst für sinnvoll. Die Oppositionsfraktionen begründeten ihre Enthaltung unter anderem mit datenschutzrechtlichen Bedenken.
Über den Gesetzentwurf muss der Bundestag noch abschließend entscheiden.
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