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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke die Haushalte der Nachrichtendienste ab dem Haushalt 2015 „entsprechend den Haushalten der anderen Sicherheitsdienste“ öffentlich darstellen. In einem Antrag (18/2872) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, für die Haushalte der Nachrichtendienste die pauschale Möglichkeit der Flexibilisierung nicht zu nutzen.
In der Vorlage verweisen die Abgeordneten darauf, dass im Haushaltsgesetz 2014 „entscheidende Kapitel und Titel“ der Haushalte der Nachrichtendienste flexibilisiert worden seien. Das von der Bundesregierung beabsichtigte bedarfsangepasste Ausgabeverhalten zum Zwecke einer vermeintlich wirtschaftlicheren Verwendung von Haushaltsmitteln sei unter Transparenzgesichtspunkten und mit Blick auf die Kontroll- und Steuerungsfunktion des Parlaments innerhalb des Budgetrechts kritisch zu beurteilen. Mit der Einführung der Haushaltsflexibilisierung würden für die flexibilisierten Haushaltstitel weitestgehende gegenseitige Deckungsfähigkeiten innerhalb der Ausgabenbereiche eingeräumt. Damit würden der Grundsatz der sachlichen Bindung von Haushaltsmitteln deutlich gelockert und die Voraussetzungen dafür geschaffen, im Haushaltsvollzug eigene Schwerpunkte zu setzen und unvorhergesehene Mehrausgaben zu finanzieren. „Eigenmächtiges Ressourcenverlagern und das Verstärken von Ausgaben in priorisierten Bereichen“ könnten so unmittelbar und ohne vorheriges Einbeziehen des Parlaments erfolgen.
„Neben den haushaltsgesetzlich eingeräumten Deckungsfähigkeiten eröffnet eine überjährige Verfügbarkeit die Verstärkung von Ansätzen einzelner Titel, indem nicht verausgabe Haushaltsmittel - bei Einsparungen in gleicher Höhe an anderer Stelle im Haushalt - überjährig verfügbar bleiben“, heißt es in dem Antrag weiter. Hierbei bestehe die Gefahr, Anreize zur Erzielung von Ausgaberesten in flexibilisierten Titeln zu schaffen, um andere Ausgabenbereiche finanziell zu stärken.
Die Anwendung dieses Instruments auf die Haushalte der Nachrichtendienste erhöhe die „Gefahr des unkontrollierten und immer unübersichtlicheren Mitteleinsatzes durch diese“, warnt die Fraktion. Bis heute würden die Haushalte der Nachrichtendienste geheim gehalten und nur in dem geheim tagenden Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses einer kleinen Zahl von Abgeordneten zur Kenntnis gebracht. Sie könnten die darin vorgestellten Projekte im Bereich der Überwachungs-, Kontroll- und Analysemöglichkeiten und deren Notwendigkeit lediglich haushalterisch auf ihre Plausibilität prüfen.
Die „spätestens mit den beiden Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (,NSU-Ausschuss und ,NSA-Ausschuss) zutage getretenen Probleme einer effektiven Kontrolle der Nachrichtendienste und die lauter werdenden Fragen nach ihrer verfassungskonformen Arbeitsweise“ würden so um ein Vielfaches wichtiger, schreiben die Abgeordneten. Die geplanten Flexibilisierungsregeln verböten sich für die „heute schon den kritischen Blicken der Öffentlichkeit entzogenen Haushalte der Nachrichtendienste“. Verstärkt würden dagegen die dem „Bedürfnis nach mehr Transparenz staatlicher Haushaltspolitik zuwiderlaufenden Tendenzen zu Schattenhaushalten und Geheimprojekten“.
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