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Berlin: (hib/MIK) Abgaben für die Nutzung der Bundeswasserstraßen werden seit in Kraft treten des Bundesgebührengesetzes im August 2013 erhoben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3665) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3356) hervor. Die weitere Umsetzung des Gesetzes erfolge durch Rechtsverordnungen. Eine allgemeine Gebührenverordnung, die Vorgaben für die Ermittlung der kostendeckenden Gebühren macht, werde derzeit unter Federführung des Bundesministeriums des Innern erarbeitet, heißt es weiter.
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