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Berlin: (hib/MIK) Informationen zu einzelnen Mitarbeitern von Bundesbehörden sind nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der betroffenen Beschäftigten nicht möglich. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3677) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Beschäftigung von Anhängern rechtsextremen Gedankenguts im Eisenbahn-Bundesamt“ (18/3497).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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