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Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für das Inkrafttreten des deutsch-polnischen Polizeiabkommens vom 15. Mai vergangenen Jahres freigemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke stimmte der Ausschuss am Mittwoch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen mit der polnischen Regierung über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden (18/3696) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Das Abkommen verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen im Polizei- und Zollbereich vor allem in grenznahen Gebieten zu verbessern. Damit soll der Vorlage zufolge die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht werden.
Mit dem Vertragsgesetz, das die Zustimmung zu dem Abkommen vorsieht, werden die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Vertrags geschaffen. Das neue Abkommen wird den derzeit geltenden deutsch-polnischen Polizeivertrag vom 18. Februar 2002 ersetzen, der noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Polens stammt. Er bleibt laut Bundesinnenministerium „in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Republik Polen geltenden europäischen Rechtsrahmen und anderen bilateralen Polizeiverträgen der Bundesrepublik Deutschland zurück“.
Das neue Abkommen, das möglichst im Sommer dieses Jahres in Kraft treten soll, sieht den Angaben zufolge unter anderem erweiterte Handlungsmöglichkeiten im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei vor, etwa im Wege gemeinsamer Streifen. Ferner enthalte es Regelungen zum präventiven Tätigwerden, indem beispielsweise „Grenzübertritte zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben im Nachbarland oder grenzüberschreitende Observationen zur Verhütung von Straftaten ermöglicht werden“. Gegenseitige Unterstützung sei auch bei Großereignissen vorgesehen „durch die Möglichkeit einer vorübergehenden Aufnahme von Beamten des Nachbarlandes in die eigene polizeiliche Einsatzeinheit“.
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