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Berlin: (hib/AHE) Nach „neuen Erkenntnissen zum Absturz von Flug MH17“ erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3818). Ein Zwischenbericht des für Flugunfalluntersuchung zuständigen niederländischen „Untersuchungsrates für Sicherheit“ (OVV), der ein internationales Ermittlerteam koordiniere, sehe die Ursache für den Absturz von Malaysia Airlines Flug 17 im Juli 2014 im Osten der Ukraine im „Einschlag von Objekten mit hoher Geschwindigkeit“, mache aber keine Angaben zu den Verursachern. „Die Auffassungen darüber, wer für den Abschuss des Fluges MH17 verantwortlich sein könnte und mit welchen Waffensystemen - Flugabwehrrakete oder Kampfjet - der Absturz verursacht wurde, differieren“, schreiben die Abgeordneten. Die ostukrainischen Rebellen würden von einem Abschuss des Flugzeugs durch ukrainische Kräfte ausgehen, die ukrainische Regierung hingegen von einem Abschuss durch ostukrainische Rebellen. Kiew sehe, ebenso wie unter anderem Vertreter der NATO und einiger westlicher Staaten auch die russische Regierung in der Verantwortung.
Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem danach, welche Zwischenergebnisse der Bundesregierung zum Zeitpunkt des OVV-Zwischenberichts in Hinsicht auf die Analyse des Bildmaterials vom Absturzort vorlagen und ob die Bundesregierung Hinweise darauf habe, ob sich am Tag des Absturzes ein oder mehrere Militärflugzeuge über der Absturzstelle befunden hätten. Zudem soll sie angeben, ob sie Erkenntnisse dazu habe, „ob ukrainische Militärflugzeuge im Radarschatten ziviler Maschinen fliegen oder zu irgendeinem Zeitpunkt geflogen sind“. Weitere Fragen zielen auf die von AWACS-Aufklärungsflugzeugen erfassten Daten und auf US-amerikanische Satellitenbilder mit Blick auf den möglichen Einsatz von Flugabwehrraketen. Wissen wollen die Abgeordneten zudem, welche Erkenntnisse die Bunderegierung und nachgeordneten Stellen, insbesondere Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst, zu Abschüssen ukrainischer Kampfhubschrauber und Militärflugzeuge in der ersten Julihälfte 2014 haben und warum „nicht spätestens nach den Abschüssen vom 12., 14., und 16. Juli ein Warnhinweis an deutsche Fluggesellschaften“ ergangen sei. Schließlich fragt die Fraktion, inwiefern sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung „aktuell beweisen“ lasse, dass Flug MH17 am 17. Juli 2014 von ostukrainischen Rebellen mit Systemen aus russischen oder aus ukrainischen Militärbeständen und nicht vom ukrainischen Militär abgeschossen wurde.
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