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Berlin: (hib/HLE) Um die Rückstellungen der Atomwirtschaft für Stilllegungen geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 4. März. Die Anhörung findet von 11.00 bis 13.00 Uhr im Europasaal (4.900) des Paul-Löbe-Hauses statt.
Erwartet werden folgende Sachverständige: Thorsten Wesch (PricewaterhouseCoopers AG), Ulrich Karpenstein (Redeker Sellner Dahs), Professor Martin Burgi (Ludwig-Maximilians-Universität München), Dörte Fouquet (Becker Büttner Held - Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Brüssel), Professor Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West), Thorben Becker (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) und Hartmut Gaßner (Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll)
Grundlage der Anhörung sind zwei Anträge der Oppositionsfraktionen. So fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/1959), die Bundesregierung solle für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen. Außerdem wird die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangt, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht. Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrem Antrag (18/1465) für die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall unverzüglich für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können. Die Abgeordneten wenden sich ausdrücklich gegen den Vorschlag von AKW-Betreibern, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in einer Art staatliche „AKW-Bad-Bank“ beziehungsweise Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. Dieser Vorstoß ist aus Sicht der Grünen-Fraktion „inakzeptabel“.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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