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Berlin: (hib/AHE) Nach Zulieferungen deutscher Unternehmen an Chemiewaffenprogramme im Irak und in Syrien erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3997). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, welche „deutschen Zulieferer, Produzenten oder Händler“ in den Meldungen Syriens an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) beziehungsweise in den Berichten von UN-/OPCW-Inspekteuren in Syrien über Chemiewaffenproduktionsstätten genannt werden und ob darunter Unternehmen sind, die „auch nach Einführung einer Meldepflicht beziehungsweise Genehmigungspflicht“ für solche Güter in Deutschland geliefert haben. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden in den Jahren 1978 bis 1986 deutsche Firmen darüber informiert haben, „dass die Möglichkeit bestünde, dass ihre Aktivitäten im Irak und/oder Syrien im Zusammenhang mit einem irakischen und/oder syrischen Chemiewaffenprogramm stehen könnte“ und welche Firmen zwischen 1980 und 1990 aufgefordert worden seien, „sich aus Standorten in Syrien zurückzuziehen, weil dort möglicherweise eine Chemiewaffenproduktion im Aufbau beziehungsweise Ausbau war“.
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