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Berlin: (hib/STO) In Deutschland haben Ende vergangenen Jahres mehr als 38.000 asylberechtigte Menschen gelebt. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 seien im Ausländerzentralregister (AZR) 38.301 Personen mit einer Asylberechtigung erfasst gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3987) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3714). Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach die Türkei mit 12.748 Asylberechtigten, der Iran mit 5.877 Betroffenen und Syrien mit 2.818 Personen.
Die Zahl der zum Jahreswechsel registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 109.219. Hauptherkunftsland war in diesen Fällen der Irak mit 34.978 Personen vor Syrien mit 24.619 und dem Iran mit 11.380.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 37.478 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. Hauptherkunftsländer waren hier laut Bundesregierung Afghanistan mit 13.277 Fällen sowie Syrien mit 4.731 Fällen und Kosovo mit 1.863 Fällen.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) hatten zum Jahreswechsel laut Vorlage 13.151 Menschen, von denen 8.597 aus Syrien kamen und 1.124 aus Afghanistan. In 725 Fällen war die Herkunft ungeklärt.
Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 113.221 an. Hauptherkunftsland war der Vorlage zufolge Serbien mit 17.267 Betroffenen, gefolgt vom Irak mit 7.578 und Mazedonien mit 6.830.
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