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Berlin: (hib/STO) Die Lage HIV-positiver Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4070) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3972). Wie die Regierung darin schreibt, beansprucht der Dienstherr und Arbeitgeber Bund grundsätzlich keine Sonderstellung im Umgang mit HIV-positiven Menschen im Verhältnis zu Arbeitgebern in der Privatwirtschaft. Gleichwohl genieße der öffentliche Dienst „im Allgemeinen ein recht hohes Ansehen als sozialer Arbeitgeber, der auf die individuellen Bedürfnisse und Lebenslagen Rücksicht nimmt“. Sein Anspruch sei es, niemanden aufgrund von Krankheit oder Behinderung zu diskriminieren oder zu stigmatisieren. Auf Auswirkungen, die eine Krankheit auf die Arbeitsfähigkeit von Menschen hat, werde individuell Rücksicht genommen. Eine HIV-Infektion sei dabei nicht anders zu behandeln als andere Erkrankungen.
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