Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 03
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert eine Korrektur des Mindestlohngesetzes, um dessen Missbrauch zu verhindern. Dazu hat sie einen Antrag (18/4183) vorgelegt, der am heutigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. In diesem verlangen die Abgeordneten unter anderem, das Gesetz so zu verändern, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinausgehende Entgeltbestandteile, wie Urlaubsgeld oder ein zusätzliches Monatsgehalt, sollen neben dem Mindestlohn zu zahlen sein. Aufwendungsersatzleistungen und jährliche Einmalzahlungen sollen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen, auch wenn sie auf den Monat umgelegt werden, fordert Die Linke. Ebenfalls sollen Sachleistungen, Trinkgelder, Boni und Provisionen bei der Berechnung des Mindestlohns nichts berücksichtigt werden. Das Gesetz müsse außerdem die vergütungspflichtigen Arbeitszeiten sowie die Abgrenzung von ehrenamtlichen von regulären Arbeitsverhältnissen präzisieren, heißt es in dem Antrag.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein