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Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viele Gewerkschaften sich seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2010 zur Stärkung von Spartengewerkschaften neu gegründet und wie häufig diese gestreikt haben. Das geht aus ihrer Antwort (18/4156) auf eine Kleine Anfrage (18/3760) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin schreibt die Regierung außerdem, dass ihr keine genauen Zahlen über die in den vergangenen vier Jahren verhandelten Tarifverträge und über die durch Kooperationen aufgelösten Tarifkollisionen zwischen Gewerkschaften vorlägen. Sie bekräftigt aber gleichzeitig ihr Ziel, solche Konflikte zwischen Gewerkschaften eines Betriebes künftig mit dem geplanten Gesetz zur Tarifeinheit verhindern zu wollen. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um eine Änderung des Streikrechts. Arbeitskämpfe müssten weiter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen, heißt es in der Antwort.
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