Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 03
Berlin: (hib/EIS) Reserveantibiotika sind nicht für die Anwendung bei Tieren zugelassen. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (18/4400) auf eine Kleine Anfrage (18/4245) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Carbapeneme sind sogenannte Reserveantibiotika, die nur bei strenger Indikation eingesetzt werden, wenn Standardantibiotika keine Wirkung mehr zeigen. Dazu heißt es weiter, dass für Carbapeneme keine Rückstandshöchstmengen festgelegt wurden, weil ihr Einsatz bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht zulässig ist. Die Zuständigkeit für die Überwachung liege bei den Bundesländern. Darüber hinaus sei der Bundesregierung in Bezug auf Lebensmittel liefernde Tiere nicht bekannt, dass der illegale Einsatz von Carbapenemen bei Tieren nachgewiesen wurde. Über den Einsatz von Carbapenemen bei nicht Lebensmittel liefernden Tieren würden der Bundesregierung ebenfalls keine Informationen vorliegen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein