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Berlin: (hib/JOH) Die Übergangsregelungen für alte Kleinfeuerungsanlagen, also Öfen und Heizungen, stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/4372) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten erfahren, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung heute die Gesamtemissionen des Feinstaubs PM10 der mit Holz betriebenen Kleinfeuerungsanlagen auf Kessel und Einzelraumfeuerungsstätten verteilen. Außerdem fragen sie, welche bundesrechtlichen Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, um den Vollzug der Übergangsregelungen für Altanlagen zu verbessern.
Ziel der am 20. März 2010 in Kraft getretenen Novelle über kleine und mittlere Feuerungsanlagen sei es gewesen, dem Anstieg von Feinstaubemissionen aus Öfen und Heizungen zu begegnen, schreibt die Linksfraktion. So habe sie schärfere Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid festgelegt.
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