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Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz von V-Leuten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4507). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, inwieweit und unter welchen konkreten Umständen es für V-Leute deutscher Nachrichtendienste, die als Quelle zur Aufklärung terroristischer Vereinigungen eingesetzt werden, nach der geltenden gesetzlichen Regelung ihrer Amtsrechte erlaubt ist, Straftaten zu begehen. Auch wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, welche grundsätzlichen Probleme die Bundesregierung in dieser geltenden Regelung sieht.
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