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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt medizinische Therapien mit Hilfe von selbst angebauten Cannabisprodukten ab. Aus pharmazeutischer und medizinischer Sicht sei es nicht vertretbar, dass sich Patienten „mit selbst hergestellten Arzneimitteln unbekannter Qualität“ therapieren, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/4539) auf eine Kleine Anfrage (18/4315) der Fraktion Die Linke. Bestimmte Cannabisprodukte werden als Schmerzmittel eingesetzt, Cannabis ist aber auch eine illegale Droge.
Eine Vergleichbarkeit von privat angebautem Cannabis mit Dronabinol oder Medizinalhanf (getrocknete Cannabisblüten in Arzneimittelqualität) sei nicht gegeben, da es sich bei eigenangebautem Cannabis nicht um ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Arzneimittel handele. Eine Schädigung der Patienten durch Verunreinigungen, Schädlinge (unter anderem Pilzbefall) sowie Über- und Unterdosierungen aufgrund von Schwankungen der Wirkstoffgehalte sei nicht auszuschließen. Ferner sei auch die Begleitung und Betreuung der Selbsttherapie durch Ärzte stark erschwert.
Die Regierung will gleichwohl den Einsatz von Cannabis als Medikament erleichtern. So gebe es schwer kranke Patienten in Deutschland, die Cannabis zu medizinischen Zwecken mit einer Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekämen, weil für sie keine alternative Behandlung zur Verfügung stehe. Derzeit werde geprüft, wie die Bedingungen zeitnah so angepasst werden könnten, dass Patienten, denen nur durch Medizinalhanf zu helfen sei, versorgt werden könnten. Dazu gehöre auch die Frage der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die genaue Ausgestaltung des Vorhabens befinde sich noch in der Abstimmung, hieß es.
Der Bundestag berät derzeit über ein Cannabiskontrollgesetz (18/4204) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach Ansicht der Grünen sollte die in Deutschland verbreitete Droge legalisiert werden. Das Ziel müsse ein „strikt kontrollierter, legaler Markt für Cannabis“ sein.
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