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Berlin: (hib/STO) Dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst liegen zur Existenz einer Gruppierung „Neoschutzstaffel“ (NSS) nach Angaben der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/4587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4415) ferner schreibt, wurde die Bezeichnung „Neoschutzstaffel“ dem Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt aufgrund von Zeugenaussagen am 17. Januar 2012 und 9. März 2015 bekannt. „Weitere Erkenntnisse, die auf die Existenz einer Gruppierung ,NSS schließen lassen, liegen nicht vor“, heißt es in der Antwort weiter.
In der Kleinen Anfrage schrieben die Abgeordneten, dass sich im Zusammenhang mit dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im April 2007 in Heilbronn durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) laut Medienangaben auch F. H., ein junger Aussteiger aus der Neonaziszene, beim Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg gemeldet habe. Er habe Medienberichten und Aussagen seiner Familienangehörigen zufolge darauf hingewiesen, „dass in Baden-Württemberg eine neonazistische Gruppierung mit der Bezeichnung ,Neoschutzstaffel (NSS) aktiv sei, die sich am Vorbild des NSU orientiert habe und sich in Öhringen auch mit Mitgliedern des NSU getroffen hätte“. Die sogenannte NSS sei auch in den Mord an Michèle Kiesewetter verwickelt. Wie es in der Kleinen Anfrage weiter hieß, starb F. H. „unter nicht vollständig geklärten Umständen am 13. September 2013, als sein Auto in Flammen aufging, wenige Stunden bevor er erneut beim LKA Baden-Württemberg als Zeuge vernommen werden sollte“.
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