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Berlin: (hib/AHE) Im Jahr 2014 haben sich zwei juristische Personen an die Bundesregierung gewandt, die sich in ihren Rechten durch die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen der USA gegen Kuba verletzt sehen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4274) schreibt, hätte sich zudem im vergangenen Jahr eine juristische Person direkt an die Europäische Kommission gewandt mit dem Hinweis auf eine mögliche Verletzung ihrer Rechte.
Nach Darstellung der Bundesregierung in einer früheren Antwort (18/4083) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3966) enthalte die im Jahre 1996 durch den Rat erlassene Verordnung (EG) Nr. 2271/96 im Annex zu Artikel 1 unter der Überschrift „Land: Vereinigte Staaten von Amerika“ drei Rechtsakte mit Bezug auf Kuba. Diese Rechtsakte würden nach dem vierten Erwägungsgrund in der Präambel zu dieser Verordnung durch ihre extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht verletzen.
„Die amerikanischen Maßnahmen gegen die kubanische Regierung waren im Laufe der letzten Jahrzehnte Gegenstand von zahlreichen Gesprächen der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung“, hieß es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung stehe zu Fragen der extraterritorialen Anwendung von Sanktionen zudem mit ihren europäischen Partnern und der Europäischen Kommission in Kontakt. Innerhalb der VN-Generalversammlung habe sich die Bundesregierung eng mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) abgestimmt, um ein einheitliches Stimmverhalten innerhalb der EU zu erreichen.
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