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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will Investitionen von finanzschwachen Kommunen fördern und Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern entlasten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/4653) vorgelegt, der am Donnerstag gemeinsam mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts (18/4600) erstmals im Bundestag beraten wird.
Danach will die Bundesregierung ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro einrichten, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von struktur- und finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden sollen. Zudem will die Bundesregierung den Kommunen im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen.
Weiter soll mit dem Gesetzentwurf die Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern umgesetzt werden, nach dem Länder und Kommunen in diesem Jahr um 500 Millionen Euro entlastet werden sollen. 2016 will der Bund weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Investitionen der Kommunen würden sich seit dem Jahr 2013 zwar positiv entwickeln, allerdings werde diese Entwicklung in der Hauptsache von finanzstarken Kommunen getragen, heißt es zur Begründung. Dem gegenüber könnten finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen zum Beispiel in die örtliche Infrastruktur häufig nicht finanzieren. Damit sei die Gefahr einer weiteren Verfestigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen verbunden.
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