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Berlin: (hib/MIK) Das Bundesverteidigungsministerium muss ab sofort dem Haushaltsausschuss alle neuen Verträge und Aufträge im Zusammenhang mit der Beschaffung, Wartung und Reparatur von Gewehren des Typs G36 in sämtlichen Ausführungen vorlegen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag einstimmig im Rahmen der Unterrichtung durch Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) über den Sachstand der Prüfung des Gewehrs G36. Von diesem Standardgewehr gibt es bei der Bundeswehr mehr als 170.000 Stück.
Ein von ihrem Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Trefferquote des Sturmgewehrs rapide sinkt, wenn es heißgeschossen wird und wenn es große Temperaturunterschiede gibt. Auch bei Feuchtigkeit gebe es Probleme. „Dieses G36, wie es heute konstruiert ist, hat keine Zukunft mehr bei der Bundeswehr“, fasste von der Leyen das Ergebnis zusammen. Nun käme es darauf an, wie diese Lücke geschlossen werden könne. Dies werde aber nicht innerhalb eines Jahres möglich sein, betonte sie.
Für die CDU/CSU-Fraktion war es besonders wichtig, dass zukünftig Sorge dafür getragen wird, dass die Anforderungen erfüllt werden. Es gehe vor allem um die Sicherheit der Soldaten. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass das Gewehr seit Mitte der 1990er Jahre beschafft werde. Die Abgeordneten fragten sich, wie es nach 20 Jahren plötzlich zu Problemen kommen könne. Sie interessierten sich vor allem auch dafür, wie sich die Anforderungen in der Zwischenzeit geändert hätten.
Auch für die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die die Unterrichtung durch die Ministerin beantragt hatten, kam das Umdenken im Ministerium überraschend. Vor einem halben Jahr habe es noch geheißen, mit der Waffe sei alles in Ordnung. Von der Leyen wies darauf hin, dass der Hersteller 1996 bei der ersten Beschaffung des Gewehrs den Vertrag erfüllt habe. In der Zwischenzeit habe sich jedoch die Einsatzrealität verändert. Sie werfe der Firma nichts vor, als Ministerin habe sie jedoch die Pflicht zu überprüfen, ob das Gerät auch unter geänderten Einsatzbedingungen einsatzfähig sei. Aus dem Ministerium hieß es, dass bisher noch nicht mit dem Hersteller gesprochen worden sei. Dies müsse nun geschehen.
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