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Berlin: (hib/CHE) Die Umwandlung des Gründungszuschusses in eine Ermessensleistung hat ab dem Jahr 2012 zu einem drastischen Rückgang dieser Förderungen geführt. Das geht aus dem Evaluationsbericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Neuregelungen zum Gründungszuschuss hervor, der nun als Unterrichtung (18/4662) vorliegt. Die Evaluierung, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg durchgeführt wurde, kommt zu folgenden Ergebnissen: Die Zahl der Förderungen sank zwischen 2011 und 2012 um 85 Prozent auf 20.300. Seit dem Jahr 2013 steigen die Förderzahlen wieder leicht und lagen 2014 bei 31.500. Dementsprechend sind auch die Ausgaben für den Gründungszuschuss gesunken, von 1,86 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 315 Millionen Euro im Jahr 2014. Die Strukturmerkmale der geförderten Personen haben sich geändert: So wurden nach der Reform mehr Ältere, mehr Frauen und mehr Gründungen in den neuen Bundesländern gefördert. Auch höher Qualifizierte sind häufiger unter den Geförderten. Bei weiter guter Wirtschaftslage könne der Gründungszuschuss langfristig dazu beitragen, dass es für Frauen durch eine selbständige Tätigkeit mehr Möglichkeiten gebe, Beruf und Familie zu vereinbaren und sie sozial besser abzusichern, schreibt das IAB.
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